AGB's - Kernschrott Recycling ihr Zertifizierter Entsorungspartner

Direkt zum Seiteninhalt

AGB's

Downloads
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ankauf
Firma Kernschrott Recycling UG, Dieselstr. 7, 93053 Regensburg

1. Allgemeines

1.1 Für sämtliche Ankäufe gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Lieferanten im Sinne der vorliegenden AGB können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer sein.

1.2 Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

1.3 Privatperson ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


2. Handelsgut, Ware

2.1 Als Handelsgut oder Ware im Sinne dieser AGB gelten Metalle, einschließlich Legierungen und gemischte Metalle, ausgenommen Edelmetalle, ohne einer weiteren Zweckbestimmung.

2.2 Der Lieferant versichert nur Waren zu liefern, welche keine kontaminierten Eigenschaften besitzen. Dazu gehören insbesondere radioaktive Strahlungen, Säuren, Basen, Öle und Fette. Zuwiderhandlungen werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht. Im Weiteren hat der Lieferant die Kosten der Entsorgung zu tragen. Weitere eventuelle Schadenskosten und andere Rechtsansprüche bleiben hiervon unberührt.

2.3 Anhaftungen wie Schmutz, Betonreste und andere Materialien von denen keine Gefahren für die Gesundheit und der Umwelt hervorgehen, sind in geringen Mengen gestattet. Anhaftungen werden dann als Schmutzabzug prozentual von der gelieferten Ware in Abzug gebracht und dem Lieferanten zu den jeweils gültigen Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.


3. Angebot, Annahme, Vertragsabschluss

3.1 Der Lieferant versichert, dass die von ihm angebotenen Waren aus keiner strafrechtlichen Handlung stammen und er zur Veräußerung der Waren berechtigt oder befugt ist. Der Lieferant hat bei Vertragsabschluss seine Identität durch ein amtliches Ausweisdokument nachzuweisen. Gewerbliche Unternehmer müssen zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung und den Gewerbenachweis vorlegen.

3.2 Angebotene Ware wird ausschließlich zu unseren Preisen angenommen. Preise sind in Landeswährung Euro nach Sorte je Gewicht ausgezeichnet. Für Lieferanten nach Ziffer 1.2 dieser AGB, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergeht nach § 13 Abs. 2 Nr. 7 UStG. Die auf der Homepage ausgewiesene Preise sind ohne Gewähr. Vor der Lieferung von Ware hat der Lieferant die Pflicht, die Information unserer jeweils gültigen Tagespreise am Geschäftssitz einzuholen. Ein späterer Rücktritt seines Angebots unter dem Vorwand einer Unkenntnis, sowie einer späteren Nichtakzeptanz der Tagespreise, kann dann nicht mehr berücksichtigt werden.

3.3 Angebotene Ware wird ausschließlich durch unsere Mitarbeiter bewertet. Dem Lieferanten stehen die Möglichkeiten frei, seine Ware vor dem Entladen oder beim Einwiegen bewerten zu lassen. Ein Rücktrittsrecht vom Angebot wegen nicht akzeptierter Bewertung der Ware kann dem Lieferant nur solange eingeräumt werden, wie die gelieferte Ware nicht mit anderen unserer Waren vermischt ist.

3.4 Die Annahme der Ware erfolgt durch Aushändigung des Wiegescheins an den Lieferanten auf welchem die Einstufungen der Waren in Gewicht vermerkt sind. Der Lieferant darf keine eigenständigen Änderungen auf dem Wiegeschein vornehmen, Zuwiderhandlungen werden wegen Betrugs zur Anzeige gebracht. Der Wiegeschein bildet ausnahmslos die Grundlage der Vergütung. Ein Verlust des Wiegescheins hat der Lieferant selbst zu vertreten, er kann nicht mehr auf Vergütung bestehen.

3.5 Der Vertragsschluss hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Der Lieferant erhält für seine gelieferte Ware eine Gutschrift. Die Gutschrift beinhaltet u. a. personenbezogene Daten des Lieferanten, die Art und Menge der Gelieferten Ware, sowie die Höhe der Vergütung. Die Gutschrift wird wahlweise, sofort in bar oder durch Überweisung Zahlungsziel 14 Tage, ausgezahlt. Bei Barzahlung hat der Lieferant den Erhalt des Betrages per Unterschrift auf der Gutschrift zu bestätigen, bei Überweisung hat der Lieferant seine Bankdaten dem Käufer mitzuteilen.

3.6 Unter Berücksichtigung der Ziffer 2.2 und 3.1 dieser AGB, kann der Käufer jederzeit von der Warenannahme oder vom Vertrag zurücktreten.


4. Belehrung zum Be- und Entladen

4.1 Lieferanten haben den Weisungen des Personals auf diesem Betriebsgelände zur Vermeidung von Gefahren und Unfällen, unbedingt Folge zu leisten.

4.2 Personen oder Sachschäden sind sofort dem Personal zu melden

4.3 Das Entladen auf dem Betriebsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Das Personal ist niemals berechtigt beim Entladen mitzuwirken, auch dann nicht, wenn sie durch dritte dazu aufgefordert werden, für dadurch entstehende Schäden haftet die Firma nicht.

4.4 Das Befahren und das Betreten des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr, für dadurch entstehende Schäden haftet die Firma nicht.

4.5 Die Firma haftet nur für Schäden, soweit diese aus grob fahrlässigem Handeln Seitens der Firma herbeigeführt werden.


5. Schlussbestimmungen

5.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern der Lieferant Privatperson ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Lieferanten zu Gunsten des Lieferanten bestehenden geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt.

5.2 Sind vorgenannte Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Bestandteil geworden oder unwirksam, so bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Bestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt der Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften, welche dem am nächsten kommen.


6. Datenschutzerklärung

6.1 Der Lieferant hat bereits bei Vertragsschluss eingewilligt, seinen Namen, seine Anschrift, sowie eventuell die Bankverbindung zum Zwecke der Vertragsabwicklung als elektronischen Datensatz zu verwenden. Die insoweit erhaltenen Daten werden vom Käufer für die Begründung, Durchführung und Abwicklung der abgeschlossenen Verträge, sowie zum Zwecke einer zukünftigen Kundenbetreuung und Kundenpflege verarbeitet und genutzt.

6.2 Der Käufer erhebt personenbezogene Daten nur, wenn ihm diese der Lieferant von sich aus zur Vertragsabwicklung zur Verfügung stellt. Für die Abwicklung von Zahlungen werden die Zahlungsdaten ggf. an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.

6.3 Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten des Lieferanten vom Käufer mit Rücksicht auf steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gespeichert und nach Ablauf dieser Fristen gelöscht, sofern der Lieferant in die weitere Verwendung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat.

6.4 Der Lieferant hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

6.5 Der Lieferant hat ferner das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung in die personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zur Personen gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung eine Sperrung der betreffenden personenbezogenen Daten. Mit sämtlichen datenschutzrechtlichen Anfragen, wie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten.
Telefon: 0941 / 46 39 39 0 | Dieselstraße 7, 93053 Regensburg | info@kernschrott-recycling.de | Copyright © 2010-2021
Zurück zum Seiteninhalt